1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, z. B. Studienreisen/-Fahrten, Exkursionen, Bildungsurlaube, Seminare, Bildungsveranstaltungen, nachfolgend allgemein als Veranstaltung bezeichnet, des Verein Heimvolkshochschule der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) im Erzbistum Paderborn e.V. (nachfolgend die Heimvolkshochschule bzw. die HVHS genannt), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
2) Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und / oder Ausrichter ausweisen, sind keine Veranstaltungen der HVHS. Insoweit tritt die HVHS nur als Vermittler auf.
3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle natürlichen und juristischen Personen.
4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldung, Rücktritts- und Kündigungserklärungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht nichts anderes ergibt, der Textform. Erklärungen des HVHS genügen der Textform, wenn eine nicht unterschriebene (Formular-) Bestätigung verwendet wird.
1) Ankündigungen von Veranstaltungen der HVHS über jede Art von Kommunikationsweg-en sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2) Der Vertrag mit dem Vertragspartner kommt durch Anmeldung des Vertragspartners über die angebotenen Vertriebskanäle und der Annahme durch die HVHS zustande. Die Annahme durch die HVHS erfolgt in Textform gegenüber dem Vertragspartner.
3) Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte nur zwischen dem Vertragspartner und der HVHS begründet. Der Vertragspartner kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der HVHS namentlich zu benennen.
4) Die Teilnahme einer anderen als der angemeldeten Person bedarf der Zustimmung der HVHS. Dieser darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für die dritte Person gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen entsprechend.
5) Die HVHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Die Vollendung des 16. Lebensjahres ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Die HVHS kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.
1) Der Veranstaltungstermin, der Veranstaltungsort und die Veranstaltungsdauer ergeben sich aus der Ankündigung bzw. Buchungsbestätigung der HVHS, sofern nicht Konkretisierungen vorbehalten sind.
2) Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn eine von der HVHS festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet, entscheidet die HVHS im Einzelfall darüber, ob der Kurs trotz geringer Teilnehmerzahl durchgeführt werden soll.
3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Referenten angekündigt wurde.
4) Die HVHS ist berechtigt, aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang, Ort, Zeitpunkt und Inhalt der Veranstaltung zu ändern.
5) Muss eine Veranstaltung aus von der HVHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Verhinderung eines Referenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt § 5 Abs. 3 entsprechend.
6) Die HVHS behält sich für alle von ihr genutzten Veranstaltungsorte das Hausrecht vor. Unter bestimmten – gesondert geregelten – Bedingungen können Teilnehmer vom weiteren Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
1) Das Entgelt für die Veranstaltung ist fällig spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung, soweit für die Veranstaltung kein abweichender Fälligkeitstermin im Rahmen der Buchung (vgl. § 2) vereinbart ist.
2) Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, ist das Entgelt sofort mit Eingang der Annahmeerklärung der HVHS bei dem Vertragspartner fällig, in jedem Fall eine Woche vor Beginn der Veranstaltung.
3) Kosten für Rücklastschriften hat der Vertragspartner der HVHS zu erstatten.
1) Der Vertragspartner kann kostenfrei bis 60 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten, sofern für die Veranstaltung keine besonderen Rücktrittsbedingungen bestehen.
2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die HVHS auf den Mangel hinzu-weisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
3) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (§ 3) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt bei Teileinheiten nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner wertlos ist.
4) Rücktrittserklärungen und Kündigungen durch den Vertragspartner haben mindestens in Textform zu erfolgen. Erklärungen gegenüber Kurs-, Seminar- oder Reiseleitungen sind unwirksam.
5) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Vertragspartners (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt (vgl. Widerrufsbelehrung).
1) Wird die Mindestteilnehmeranzahl (vgl. § 3 Abs. 2) nicht erreicht, kann die HVHS vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht. Es bleibt der HVHS unbenommen, mit ihrem Vertragspartner Veranstaltungen in Kleingruppen bei erhöhtem Entgelt zu vereinbaren.
Den Rücktritt der HVHS teilt diese dem Vertragspartner / Teilnehmer spätestens 40 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung mit.
2) Die HVHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, welche die HVHS nicht zu vertreten hat (z.B. krankheitsbedingter Ausfall eines Referenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird vom Vertragspartner das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
3) Wird das vom Vertragspartner geschuldete Entgelt nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit (vgl. § 3) entrichtet, kann die HVHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zum Rücktritt besteht nicht.
Der Vertragspartner schuldet im Fall des Rücktritts wegen der Nichtzahlung, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs und der Rückabwicklung eine pauschale Entschädigung von 200,00 €. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Vertragspartners bleibt unberührt.
Tritt die HVHS vom Vertrag nicht zurück, hat der Vertragspartner das volle Entgelt zu zahlen.
4) Das Recht der HVHS zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde nach § 314 BGB bleibt vorbehalten. Treten die Gründe erst innerhalb von einer Woche vor dem Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung ein, bleibt der Vergütungsanspruch der HVHS bestehen.
1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die HVHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2) Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt nicht, wenn die HVHS schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3) Bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Diebstählen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten übernimmt die HVHS keine Haftung. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die HVHS behält sich die Änderung der AGB vor. Sofern eine Änderung der AGB erfolgt, steht dem Vertragspartner das Recht zur Stornierung der Buchung bzw. Rücktritt binnen einer Frist von vier Wochen seit Zugang der Mitteilung über die geänderten AGB zu.
Die HVHS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.